Kommentar zur Klage von Alt-Kanzler Gerhard Schröder Ist der Ruf erst ruiniert

Meinung | Bonn · Gerhard Schröder mag sich juristisch im Recht fühlen, deswegen klagt er ja gegen den Bundestag, um seine Privilegien zu behalten. Moralisch ist er im Unrecht. Denn es ist vor allem eine Frage des Anstandes, meint unser Autor.

 Alt-Kanzler Gerhard Schröder steht vor allem in der Kritik zu seiner Freundschaft mit Kriegstreiber Wladimir Putin (l.).

Alt-Kanzler Gerhard Schröder steht vor allem in der Kritik zu seiner Freundschaft mit Kriegstreiber Wladimir Putin (l.).

Foto: AP/Dmitry Lovetsky

Gerhard Schröder ist dabei, seinen Ruf vollends zu ruinieren. Es geht nicht noch tiefer? Doch es geht. Schröder liefert ein Exempel, das keine Probe mehr braucht, auch wenn es jetzt wieder juristisch wird. Recht ist Recht. Das stimmt. Aber jetzt muss erst einmal festgestellt werden, ob Schröder in diesem Fall Recht hat. Ein ehemaliger Bundeskanzler klagt – gegen den Deutschen Bundestag. Das ist schon ziemlich einmalig. Ob Schröder wieder bekommt, was er will und was ihm zuvor die Bundestagsverwaltung nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses entzogen hat, entscheidet nun ein Gericht – oder Gerichte.