Kommentar zur Wahlrechtsreform Ampelleuchten

Meinung | Bonn · Der Bundestag soll kleiner werden. Doch was die Ampel nun als Änderung des Wahlrechts vorlegt, bricht mit einer Grundregel. Das ist demokratiepolitisch ein Unding, kommentiert unser Autor.

 Mit der Wahlrechtsreform soll eine Verkleinerung des Parlaments nach der nächsten Bundestagswahl erreicht werden.

Mit der Wahlrechtsreform soll eine Verkleinerung des Parlaments nach der nächsten Bundestagswahl erreicht werden.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Die gute Nachricht zuerst. Nach zahlreichen Anläufen und taktischem Geplänkel aus früheren Legislaturperioden hat der Bundestag nun ein neues Wahlrecht beschlossen. Die schlechte Nachricht: Auch dieses Wahlrecht ist aller Voraussicht nach nur ein Zwischenschritt. CSU und Linke haben jetzt schon Klagen dagegen angekündigt. Die Reform landet somit mit Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag hat es immerhin geschafft, sich selbst zu reduzieren und die Zahl der Mandate auf künftig 630 zu begrenzen.