Kommentar zur Impfstatus-Abfrage am Arbeitsplatz Gesundheit geht vor Datenschutz

Meinung | Düsseldorf · Das Persönlichkeitsrecht ist eine hohes Gut, ebenso wie der Gesundheitsschutz. Doch Arbeitgeber sollten den Impfstatus ihrer Angestellten abfrage dürfen. Gleich drei Gründe sprechen dafür, kommentiert Antje Höning.

  Arbeitgeber fordern ein Auskunftsrecht bei der Corona-Impfung.

Arbeitgeber fordern ein Auskunftsrecht bei der Corona-Impfung.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Impfkampagne hat ihr erstes Ziel erreicht: Gut 60 Prozent der Bevölkerung sind vollständig geimpft. Eine Leistung, die man im Frühjahr nicht für möglich gehalten hat. Zu Beginn der Pandemie glaubten Virologen noch, mit einer solchen Impfquote Herdenimmunität schaffen und das Virus stoppen zu können. Doch es ist hartnäckiger als gedacht: Bei der hochansteckenden Delta-Variante müsste die Impfquote bei 85 Prozent liegen. Die Gesellschaft muss noch lange mit Corona leben. Damit die Unternehmen die Arbeit im neuen Pandemie-Alltag besser organisieren können, fordern sie eine Auskunftspflicht zum Impfstatus. Und das zurecht.