Deutschland und der Europarat Gewissensfrage

Der Europarat macht es schwer, für ihn Partei zu ergreifen. Niemand will ernsthaft die Konvention zum Schutz der Menschenrechte einschränken oder das Versprechen, Folter ein für allemal zu verbieten, zurücknehmen.

Aber die Richter und Parlamentarier in Straßburg formulieren immer öfter Entscheidungen, die die Frage aufwerfen, ob sie sich nicht zum Handlanger von Straftätern machen, die ihren Opfern keinen Moment den Schutz zugebilligt haben, den sie nun für sich selbst einklagen wollen.

Auch die Aufforderung, die chirurgische Kastration selbst dann zu verbieten, wenn sie freiwillig geschieht, geht sicherlich sachlich in Ordnung. Verständnis darf das Anti-Folter-Komitee dafür allerdings nicht erwarten. Natürlich macht es keinen Sinn, eine Instanz zur Wahrung der Menschenrechte zu installieren, die sich anschließend politischen Opportunitäten beugen soll.

Aber die Frage, ob Straßburg nicht vielleicht doch zu oft die Falschen schützt, muss erlaubt sein. Denn sie liegt auf der Hand. Wer zwischen dem Wohl eines einzelnen Sexualstraftäters und der Sicherheit vieler potenzieller Opfer abwägen muss, der darf eben nicht nur eine Seite in sein Urteil einbeziehen.

Die Gefahr dieser zwar juristisch korrekten, aber politisch höchst zweifelhaften Schieflage besteht in dem Streit, der längst ausgebrochen ist. Es sind nicht wenige Regierungen, die offen darüber nachdenken, den Europarat und alle seine Einrichtungen in die Schranken zu weisen. Das wäre das Ende dessen, was die Gründerväter als Lehre aus den Unmenschlichkeiten des Zweiten Weltkrieges ziehen wollten.

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