Kommentar zur Gesellschaft für Wiederaufbau GmbH darf nur Erfüllungsgehilfe sein

Bad Neuenahr-Ahrweiler · Einerseits ist es richtig und konsequent, angesichts der dramatischen Schadenslage an der kommunalen Infrastruktur eine Gesellschaft zu gründen, die den Wiederaufbau betreiben soll. Die GmbH darf aber nur Erfüllungsgehilfe sein.

 Bad Neuenahr.

Bad Neuenahr.

Foto: Sven Westbrock

Einerseits ist es richtig und konsequent, angesichts der dramatischen Schadenslage an der kommunalen Infrastruktur eine Gesellschaft zu gründen, die den Wiederaufbau betreiben soll. Andererseits gibt die Stadt wichtige Instrumente der städtebaulichen Entwicklung in die Hände einer Gesellschaft, die schon allein ob ihrer Aufgabenfülle, die sich aktuell über mehr als 400 Bauprojekte erstreckt, zu einem zweiten Rathaus, zu einer zweiten Stadtverwaltung auszuufern droht.