Kommentar zur Grundsteuer-Reform Gute Nachricht

Meinung · Die Opposition hat den Weg freigemacht für eine Reform der Grundsteuer. Eine gute Nachricht, kommentiert unsere Korrespondentin Birgit Scholtes. So gewinnen Bund und Länder Zeit, die Grundsteuer nachzubessern. Am Ende sind es aber die Kommunen, die den Weg weisen.

 Grüner Rasen und Einfamilienhäuser bestimmen das Bild einer Stadtrandsiedlung aus der Luft betrachtet.

Grüner Rasen und Einfamilienhäuser bestimmen das Bild einer Stadtrandsiedlung aus der Luft betrachtet.

Foto: dpa/Bernd Settnik

Das war höchste Zeit. Nun haben die FDP und auch die Grünen den Weg für die Reform der Grundsteuer freigemacht. Damit müssen die Kommunen nicht einen Ausfall der Grundsteuer fürchten, die mit gut 14 Milliarden Euro jährlich eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen ist. Nun bleibt es den Steuerpflichtigen erspart, zwei Steuererklärungen ausfüllen zu müssen – eine für die Grundsteuer, die andere für den Länderfinanzausgleich.

Diesen  drohenden Bürokratiewust wollte die FDP verhindern. Das ist eine gute Nachricht. Doch auch das Anliegen der Grünen ist wichtig: Sie haben erreicht, dass eine höhere Grundsteuer nun nicht nur auf unbebaute Grundstücke erhoben wird, die wegen Wohnungsnot in den Städten dringend bebaut werden sollten, sondern auch auf Grundstücke in Baulücken.

Bund und Länder können Grundsteuer nachbessern

Damit ist es weniger attraktiv, diese Grundstücke brachliegen zu lassen und auf eine weitere Bodenwertsteigerung zu hoffen, damit man dann rentabler verkaufen kann. Weil diese Grundstücke deshalb nicht zur Bebauung zur Verfügung stehen, werden dann Baugebiete außerhalb der Städte ausgewiesen, die Flächenversiegelung auf dem Land schreitet also voran.

Vor allem aber gewinnen Bund und Länder nun Zeit, um die Grundsteuer nochmals nachzubessern. Welche Lösung sich am Ende durchsetzt – die Bayern hatten ja eine Berechnung der Steuer nur nach der Fläche und nicht zusätzlich nach der Höhe der Nettokaltmiete für sich durchgesetzt – das wird sich weisen.

Denn im Detail sind es die Gemeinden, die über ihren individuellen Hebesatz die eigentliche Höhe der Grundsteuer regeln. Auch nach der Reform wird man also in den Metropolen mehr Steuer zahlen müssen als in ländlichen Kommunen.

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