Kommentar Hakenkreuz-Prozess - Meeses Unschuld

Jonathan Meeses Hitlergruß bleibt ohne Konsequenzen, weil er als Bestandteil einer Kunstaktion gewertet wurde. Die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Kunst toppt in diesem Fall das Strafrecht, das Gesten wie den Hitlergruß sanktioniert. Und sie toppt natürlich auch Geschmacksfragen.

Jede andere Entscheidung, als die gestern vom Kasseler Amtsgericht getroffene, wäre eine Sensation gewesen. Das Gericht tat gut daran, der Freiheit der Kunst den größtmöglichen Aktionsradius zu gewähren. Gerade in einem Fall, wo es um Symbole der Nationalsozialisten geht. Man erinnert sich an deren versuchte "Gleichschaltung" der Kultur, an die Ächtung der Moderne durch das Etikett "Entartete Kunst". Schwer zu ertragen in diesem Zusammenhang, wie naiv, aufreizend unschuldig Meese mit den Zeichen der braunen Diktatur operiert.

"Man muss strikt trennen zwischen der Bühnenperson Jonathan Meese und dem mickrigen Privatmenschen Jonathan Meese", hat der Künstler selbst zu Protokoll gegeben. Aus der Verantwortung für sein Handeln entlässt ihn das nicht. Auch ein Künstler sollte den Kontext, in dem er lebt, nicht ausblenden.

Während Meese vor etwas über einem Jahr bei der documenta während eines Interviews den Arm zum Hitlergruß reckte, wurde durch Medienberichte erahnbar, welche Kreise der Skandal rund um die rechtsradikale NSU noch ziehen würde. Meese hat den Hitlergruß 2013 wiederholt, in Mannheim. In München stand währenddessen Beate Zschäpe vor Gericht.

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