Kommentar zum Naturschutz Hat sich das Gericht geirrt?
Meinung | Siebengebirge · Der Konflikt zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz, wie er jetzt im Bad Honnefer Staatsforst zu Tage tritt, ist nicht neu. Der Borkenkäfer und das durch ihn ausgelöste massive Fichtensterben haben ihn nur zugespitzt, meint unser Redakteur.
Das Verwaltungsgericht und später das Oberverwaltungsgericht haben sich nach der Beschwerde des BUND im vergangenen Jahr mit der Frage beschäftigt, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bei den umfangreichen Fällaktionen durchzuführen ist. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass das nicht erforderlich ist und die Fällungen fortgesetzt werden dürfen. Die Prüfung sei nicht erforderlich, da die Fällungen unmittelbar der Verwaltung des FFH-Gebiets Siebengebirge im Sinne der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes dienten.
Bei seiner Begründung hat sich das OVG nun wohl geirrt. Es stellte fest, dass der Rhein-Sieg-Kreis nur bei einem Verstoß gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes einschreiten könne. Ein solcher Verstoß lasse sich jedoch nicht feststellen. Nun liegt jedoch offensichtlich ein solcher Verstoß vor. Ein Biotop und einige seltene Moosarten wurden wahrscheinlich unwiederbringlich zerstört. Dabei dürfte bekannt sein, dass die Siefen im Siebengebirge unter besonderem Schutz stehen. Es verdankt ihnen möglicherweise sogar seinen Namen.
Umstritten ist auch, ob die Baumfällungen letztlich tatsächlich dem erklärten Ziel des Waldumbaus im Siebengebirge von der Fichte zur Buche dienen. Viele Naturschützer sind der Meinung, dass der Einschlag und das Räumen des Holzes zu massiven Schäden in der Bodenstruktur führen und die Entwicklung eines Waldes aus der Naturverjüngung heraus erschweren. Ökologisch sinnvoller wäre es stattdessen, tote Fichten als Schutz einer Naturverjüngung großflächig zu erhalten. „Das Beste, was der Mensch tun kann, damit aus öden Fichtenplantagen wieder lebendige Urwälder werden, ist: nichts tun”, sagt zum Beispiel Deutschlands wohl bekanntester Förster Peter Wohlleben zu diesem Thema.
Im konkreten Fall geht es noch um ein zweites Thema: die Sicherheit auf dem Rheinsteig. Aus Fürsorgepflicht hat das Forstamt Gefahrenbäume an dem beliebten Wanderweg und in dem besonders geschützten Siefen gefällt. Für waldtypische Gefahren auf Waldwegen, und dazu gehören auch tote Bäume, besteht jedoch ausdrücklich keine Verkehrssicherungspflicht, wie der Landesbetrieb Wald und Holz NRW selbst auf seiner Internetseite feststellt. Auch hier müsste man mal über Alternativen nachdenken, wenn sie dem Naturschutz dienen. Denkbar wäre etwa ein Hinweis, dass der Weg auf einem kurzen Abschnitt nur auf eigene Gefahr zu begehen ist.