Kommentar Helmut Kohls Tonbänder - Öffentliches Gut

Es gibt Ämter, deren Öffentlichkeit endet auch für ehemalige Amtsinhaber nie: Bundeskanzler. Helmut Kohl, Bundeskanzler außer Diensten, ist somit eine öffentliche Person.

Jemand also, dessen Lebenswerk ein überragendes öffentliches Interesse berührt, was ebenso für Helmut Schmidt, Gerhard Schröder und eines späteren Tages auch für Angela Merkel gilt.

Altkanzler Kohl hat jetzt im juristischen Streit um 200 Tonbänder mit Aufnahmen von Gesprächen über sein (politisches) Leben einen Sieg davongetragen. Die Bänder gehören ihm. Er darf sie behalten. Sind die Tonbandaufzeichnungen damit privat?

Auf den Bändern finden sich Kohls Erinnerungen und Schilderungen, die er 2001 und 2002 in langen Gesprächen mit seinem ebenfalls lange vertrauten Biografen Heribert Schwan gemacht hat.

Nach dem Sturz des Altkanzlers 2008, bei dem Kohl einen Teil seines Erinnerungsvermögens eingebüßt hat, haben die Tonbandaufzeichnungen einen hohen Wert auch für die Allgemeinheit bekommen, ebenso für seine Partei, die CDU, und für die Konrad-Adenauer-Stiftung. Sie sind gewissermaßen der nun wohl gehütete Schatz eines Zeitzeugen, der zugleich öffentliche Person ist.

Kohl sollte die Bänder gerade im Interesse der Allgemeinheit öffentlich machen. Geschichtsdeutung gehört nicht an einen Küchentisch, sondern in die Hände von damit betrauten Wissenschaftlern. Die Konrad-Adenauer-Stiftung wäre eine passende Adresse, diese Bänder im Sinne des Geschichtsfriedens zu archivieren.

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