Kommentar Hetze im Internet: Doppelter Skandal

Verkehrte Welt: In Deutschland wird man mancherorts schon zur Kasse gebeten, wenn der Hund sein Häufchen an der falschen Stelle macht. Wenn aber auf Facebook ganz unverhohlen rassistische Hetze gepostet wird, dann bittet der Justizminister die Verantwortlichen der Internetplattform lediglich ganz freundlich zum Gespräch.

Dabei ist die Sache doch relativ einfach: Internetplattformen wie Facebook oder Twitter genießen zwar zu Recht das Privileg, dass sie nicht für jede Äußerung ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Wenn es aber um rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung geht, stehen sie in der Verantwortung und sind verpflichtet, diese Veröffentlichungen zu löschen - vorausgesetzt, sie haben davon Kenntnis erhalten. Sonst machen sie sich strafbar.

Dass Facebook und Co. auch dann nicht reagieren, wenn sie von Nutzern auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen werden, ist nur die eine Seite des Skandals. Die andere ist die, dass die deutsche Justiz dies ganz offenbar tatenlos hinnimmt. Eine Einladung des Justizministers zum Gespräch ist als Reaktion auf eine strafbare Handlung einfach zu wenig.

Dass Facebook schnell und effektiv reagieren kann, zeigt der Dienst, wenn es um Sexualität geht. Dieses Verhalten mag durch die US-amerikanischen Wurzeln von Facebook erklärbar sein, wo Hass- und Nazi-Propaganda von der Meinungsfreiheit gedeckt, der Umgang mit Sexualität aber mit vielen Tabus belegt ist. Hinnehmen müssen wir das nicht. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, heißt es oft. Hält sich Facebook nicht freiwillig an deutsches Recht, muss die Justiz dafür sorgen.

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