Kommentar zu Beleidigungen gegen Polizisten Hilfe für die Helfer
Beleidigt, bespuckt, angegriffen - Polizisten leiden als Repräsentanten des Staates besonders unter der zunehmenden Respektlosigkeit in weiten Teilen der Gesellschaft. Ordnungshüter haben deshalb einen Anspruch darauf, dass Politik und Justiz konsequent gegen Angreifer vorgehen.
Wenn Verfahren von Staatsanwaltschaften aus Mangel an öffentlichem Interesse eingestellt werden, ist das ein Schlag gegen die innere Sicherheit.
In den Polizeistuben wächst die Frustration, dass Beleidigungen als Bagatellen erst gar nicht mehr zur Anklage kommen. Wenn Täter aber straffrei bleiben, sinkt die Hemmschwelle bis hin zu Tätlichkeiten. Der Staat muss nicht nur das Gewaltmonopol sichern, seine Amtsträger müssen auch vor verbalen und körperlichen Angriffen geschützt sein. Deshalb ist die Forderung der Polizeigewerkschaft, dass jede Beleidigung eines Beamten zur Anzeige gebracht werden muss, mehr als begründet.
Eine Gesellschaft, die ihre Ordnungskräfte nicht schützt, gibt sich auf. Ein offenkundiges Zweiklassensystem, in dem für Justizangehörige bei Beleidigungen grundsätzlich ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, nicht aber für Polizisten, macht sprachlos.
Der Polizeidienst ist in den vergangenen Jahren gefährlicher geworden, Beamte sind auf der Streife zunehmenden Aggressionen ausgesetzt. Bei dieser Aufgabe darf der Staat seine Helfer nicht im Stich lassen. Die höhere Belastung der Staatsanwaltschaften kann kein Argument für die Einstellung von Ermittlungsverfahren gegen Beleidiger sein.