Kommentar zur Papst-Entscheidung Höchststrafe für alle

Meinung | Potsdam · Für die vom Missbrauch Betroffenen, für die Gläubigen, für die katholische Kirche in ganz Deutschland ist diese Entscheidung eine Zumutung. Wie kann jemand, dessen Verfehlungen in der Missbrauchsaufarbeitung der katholischen Kirche belegt sind, weiter ein guter Bischof sein, fragt unser Autor.

 Die Plastik des Künstlers Jacques Tilly mit dem Slogan „11 Jahre schonungslose Aufarbeitung der Missbrauchsfälle!“ stand im März vor dem Kölner Dom. Verschiedene Initiativen, die sich mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester in der katholischen Kirche befassen, hatten sich einen Tag vor der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln zu einer Protestveranstaltung vor dem Dom zusammengefunden.

Die Plastik des Künstlers Jacques Tilly mit dem Slogan „11 Jahre schonungslose Aufarbeitung der Missbrauchsfälle!“ stand im März vor dem Kölner Dom. Verschiedene Initiativen, die sich mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester in der katholischen Kirche befassen, hatten sich einen Tag vor der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln zu einer Protestveranstaltung vor dem Dom zusammengefunden.

Foto: dpa/Oliver Berg

Es ist keine Vergebung. Es ist keine Gnade oder Milde. Es ist schlicht die Höchststrafe – und zwar für alle Beteiligten. Hamburgs Erzbischof Stefan Heße darf nicht mit einem Rücktritt Verantwortung für seine Fehler als Kölner Generalvikar übernehmen, und sich in ein Kloster oder in den Vatikan zurückziehen. Er muss im Amt bleiben, und zwar noch fast 20 Jahre lang.