Glosse Hunde können nur mit Zähnen „zwacken“

Bonn · Der Wochenrückblick: Das Landgericht stellt fest, dass ein Postbote einen Hundebiss auch so nennen darf, denn Hunde können nicht ohne Zähne „zwacken“. Für Urlaubsreisende, die es nicht aus dem Land schaffen, könnte die Harry-Potter-Rallye durch Bonn eine Alternative sein.

 Eine Zivilrichterin hat festgestellt: Hunde fehlen die Mittel, um ohne Zähne einen Postboten zu kneifen.

Eine Zivilrichterin hat festgestellt: Hunde fehlen die Mittel, um ohne Zähne einen Postboten zu kneifen.

Foto: dpa-tmn/Ina Fassbender

Es mag Wichtigeres geben in diesen Tagen als das Urteil einer Zivilrichterin des Bonner Landgerichts, dass ein Postbote von einem Hundebiss sprechen darf, wenn er zuvor von einem Hund gebissen wurde. Ganz uninteressant ist der Fall eines Hundebesitzers, der den Boten über eine Klage mundtot machen und überdies Schmerzensgeld wegen des von ihm, dem Boten, angestrengten Strafverfahrens erstreiten wollte, allerdings nicht. Schließlich bot der Gerichtsbericht Aufschluss darüber, dass das Gericht nicht die Auffassung vertrat, dass ein Wauwau in der Lage sei, mit etwas anderem zu „zwacken“ als mit seinen Zähnen. Dieses Wort nämlich hielt der Hundehalter für viel zutreffender, gleichwohl er am Tag selbst nicht zugegen war, da Bote und Tier schicksalhaft aufeinandertrafen. Die Richterin hatte sogar im Duden nachgeschlagen, der als Synonym für „zwacken“ das Verb „kneifen“ vorschlägt. Beispielsatz der Sprachhüter: „Die Krabbe hat mir/mich in den Zeh gezwackt.“