Kommentar zum BND-Urteil In der Grauzone

Meinung | Karlsruhe · Der Bundenachrichtendienst bekommt striktere Regeln und wird stärker kontrolliert. So lautet das Urteil aus Karlsruhe. Dies ist ein Wegweiser für die Arbeit von Nachrichtendiensten in der digitalen Welt, kommentiert unser Autor.

 Der Bundesnachrichtendienst muss verfassungswidrige Abhörtechniken im Ausland verändern.

Der Bundesnachrichtendienst muss verfassungswidrige Abhörtechniken im Ausland verändern.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Geheimdienste kennen sich aus mit Grauzonen. Es gehört zu ihrem Wesen, gelegentlich an rechtlichen Grenzen oder darüber hinaus zu operieren. Geheim ist geheim. In vielen Staaten interessiert die Regierenden nicht, wie ihre Geheimdienste an brisante Informationen gelangt sind. Hauptsache, sie sind da – im besten Fall zur Abwehr konkreter Gefahren. Doch nicht alles, was geheimdienstliche Praxis ist, ist auch erlaubt. Tausche Geheimdienstinformationen, schleife Grundrechte? Das geht gar nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt dem Bundesnachrichtendienst neue Grenzen in seiner Abhörpraxis gesetzt und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.

Die Maßgabe des höchsten deutschen Gerichts an den deutschen Auslandsgeheimdienst ist ohne jeden Zweifel: Grundrechte gelten auch auf nicht deutschem Staatsgebiet auch für Ausländer, egal, in welchem Teil der Erde. Das Gericht verwarf die Auffassung der Bundesregierung, beim Grundgesetzartikel 10, dem Fernmeldegeheimnis, handele es sich um ein Grundrecht allein für deutsche Staatsbürger. Spione dürfen nicht alles. Der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses wie auch der Pressefreiheit – zwei fundamentale Grundrechte – gelten auch für Ausländer im Ausland. Die Massenüberwachung von E-Mails oder Telefondaten ohne jeden Verdacht war und ist den BND-Spähern zur Ausforschung von Ausländern im Ausland (nicht von Deutschen im Ausland) gerne genutztes Instrument. Das jüngste Karlsruher Urteil aber ist ein Wegweiser für die Arbeit von Nachrichtendiensten in der digitalen Welt. Ein Geheimdienst muss sehr viel beobachten, sammeln, auswerten. Aber er darf nicht alles. Jetzt gibt es neue Arbeit für den Gesetzgeber. Er muss für die Abhörpraxis des BND eine verfassungskonforme Klarzone schaffen.

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