Kommentar Karlsruhe und die Bundeswehr - Nicht präzise genug

Es ist mehr als nur eine Akzentverschiebung: Das Bundesverfassungsgericht hatte die politische und juristische Größe, sich selbst zu korrigieren und bestimmte Positionen zu verändern.

Das Gericht macht es sich mit seiner Entscheidung, der Bundeswehr den Einsatz gegen terroristische Bedrohungen formal zu erleichtern, auch nicht leicht. Aber die Klarstellung musste angesichts der sich differenzierenden Bedrohung durch den - beispielsweise islamistischen - Terrorismus einfach sein. Die Regeln, auf deren Fundament sich der Staat berufen kann, müssen so glasklar wie verfassungskonform sein. Die Feststellung aus Karlsruhe ist wichtig.

Aber sie ist nicht durchgehend präzise genug. Es ist für die Politik einigermaßen irritierend, wenn die - diesmal 16 - Richter der beiden Senate den Einsatzbefehl von einer Ausnahmesituation "katastrophischen" Ausmaßes abhängig machen. Denn der Begriff ist äußerst vage. Und im Fall der hoffentlich nie eintretenden konkreten Terrorangriffe auf Deutschland wird die Bundesregierung gewiss nicht mögliche Begriffsinterpretationen zeitraubend ausdiskutieren, um erst dann durch Gegenmaßnahmen die Bürger zu schützen.

Auch wenn der Abschuss gekaperter Terror-Flugzeuge in der Vorstellung der Richter ausgeschlossen wird, kann niemand eine Situation verhindern, in der Terroristen mit dem Absturz von Jets über bewohntem Gebiet drohen. Sind die Menschen im Flugzeug mehr wert als die Menschen auf dem Boden? Das sind Fragen, denen Karlsruhe nicht ausweichen kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Nicht ohne Nachteil
Kommentar zur Wahlrechtsreform Nicht ohne Nachteil
Bekenntnis zur Truppe
Kommentar zum Veteranentag Bekenntnis zur Truppe
Wieder ein Endspiel?
Kommentar zur krieselnden Ampel-Koalition Wieder ein Endspiel?
Aus dem Ressort