Karlsruhe und die Professoren: Recht so!

Ein Dienstag als Festtag. Damit werden die Professoren in Deutschland nicht gerechnet haben. Und doch ist es so gekommen - und es ist richtig, dass es so ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldungsregelung für Professoren gekippt, die erst seit 2005 und bundesweit gilt. Die damalige Neuregelung war gut gemeint, aber schlecht gemacht. Professoren sollten Leistungsanreize auch dadurch bekommen, dass sie leistungsbezogen bezahlt werden. Bei dem Professor, der dagegen in Karlsruhe erfolgreich klagte, sah das so aus: 3890,03 Euro Grundgehalt, 23,72 Euro Leistungsbezüge. Plural!

Das kann damals nicht gemeint gewesen sein und das kann so nicht bleiben. Dachte der Hochschullehrer aus Hessen. Bestätigte das höchste deutsche Gericht. Denn die neue Hochschullehrerbesoldung entpuppte sich in Wahrheit für die meisten als echtes Sparprogramm. Damit wird das Ziel verfehlt, den Professorenberuf im Vergleich zu Tätigkeiten in der freien Wirtschaft attraktiv zu machen.

Damit wurde noch nicht einmal dem Verfassungsgrundsatz genüge getan, für vergleichbare Verhältnisse im öffentlichen Dienst selbst Sorge zu tragen, auch wenn man berücksichtigt, dass Professoren über zum Teil einträgliche Zusatzverdienste verfügen. Und erst recht sinkt die Attraktivität, wenn man sich die Dauerüberlastungsphänomene in den deutschen Hochschulen vor Augen hält.

Die Finanzminister, nicht nur in Hessen, werden jetzt fluchen. Denn das Urteil wird die öffentlichen Haushalte viel Geld kosten. Zu Recht. Bildung darf sich auch für die lohnen, die sie vermitteln. Darf's etwas mehr sein? Es darf.

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