Kommentar zu Pflegebeiträgen Kluges Urteil vom Bundesverfassungsgericht

Meinung | Düsseldorf · Bei den Pflege-Finanzen kommt noch richtig was auf die Gesellschaft zu. Und es reicht eben nicht, in die Kasse einzuzahlen. Damit ein umlagefinanziertes Pflegeversicherungssystem funktioniert, müssen auch Kinder und künftige Beitragszahler da sein. Die Richter haben die Zukunft im Blick, meint unsere Autorin.

 Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, ob die Zahl der Kinder beim Beitrag zu Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung eine Rolle spielt.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, ob die Zahl der Kinder beim Beitrag zu Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung eine Rolle spielt.

Foto: dpa/Ingo Wagner

Mit der Alterung der Gesellschaft stellen sich für Familien und den Staat immer drängendere Fragen: Wer versorgt die vielen Pflegebedürftigen? Harte Arbeit zu niedrigen Löhnen und schlechten Arbeitszeiten ist immer weniger attraktiv. Und wer bezahlt das Ganze? Im Streit um die Finanzierung hat das Bundesverfassungsgericht nun ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Es gibt dem Gesetzgeber auf, bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung nicht nur zwischen kinderlosen Beschäftigten und solchen mit Kindern zu unterscheiden, sondern auch auf die Zahl der Kinder Rücksicht zu nehmen.