Kommentar zur Masern-Impfpflicht Kluges Urteil

Die Richter haben ein klares Urteil gefällt: Der Schutz von Säuglingen zählt mehr als die Bedenken der Kläger. Masern sind keine Kinderkrankheit. Ein Freibrief für eine mögliche Corona-Impfpflicht liefert das Urteil hingegen nicht. Auch das ist richtig, meint unsere Autorin.

     Die Masern-Impfung gehört zu den wichtigsten.

Die Masern-Impfung gehört zu den wichtigsten.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Als der Bundestag 2019 die Masern-Impfpflicht beschloss, war von der Corona-Pandemie und ihren hitzigen Debatten zu einer Corona-Impfpflicht noch nichts zu ahnen. Doch mit entsprechend großer Aufmerksamkeit wird nun das Urteil der Verfassungsrichter verfolgt. Die klagenden Eltern machten das Recht auf körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder und ihre Verantwortung für die Gesundheit ihrer Kinder geltend. Demgegenüber steht der Schutz von vulnerablen Gruppen, die durch eine Maserninfektion gefährdet sind und sich selbst nicht durch eine Impfung schützen können. Die Richter haben abgewogen und sind zu einem klaren, klugen Urteil gekommen: Der Schutzpflicht für gefährdete Personen ist der Vorrang einzuräumen, die Impfpflicht ist rechtens. Einzige Auflage: Der Staat muss neben Kombinations- auch Einzelimpfstoffe anbieten, da sich die Pflicht nur auf die Impfung gegen Masern bezieht.