Kommentar: Vorsicht, Kahlschlag!

Der Anschlag auf die Betriebsrente muss verhindert werden. Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge haben sich nämlich Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf diese Weise ein Standbein aufgebaut, das ihnen nach der Berufstätigkeit ein Auskommen sichern soll.

Auch wenn sich die Kommission zu einer Bestandswahrung durchringt, wäre es fatal, wenn jungen Menschen die Möglichkeit verbaut würde, rechtzeitig mit Hilfe des Arbeitgebers vorzubauen.

Es ist ja richtig, dass sich die EU-Gremien um die Übertragbarkeit von Anwartschaften kümmert, wenn jemand zeitweise oder ganz in ein anderes Land wechselt. In Deutschland sind das gerade mal fünf Prozent der Erwerbstätigen. Es würde mehr Sinn machen, für diesen Personenkreis eine Sonderregelung zu finden, als ein bewährtes sozialpolitisches Instrument zu zerschlagen.

Denn Pensionsfonds sind keineswegs mit anderen Finanzinstrumenten vergleichbar, die man sehr zu Recht mit höherer Eigenkapitalanforderung absichern will. Vor allem der deutsche Weg hat dafür gesorgt, dass die zugesagten Leistungen auch dann ausgezahlt werden, wenn ein Unternehmen Konkurs anmelden musste.

Außerdem sind die Risiken der etwa 150 Pensionskassen, die die Betriebsrente garantieren, so langfristig planbar, dass andere Maßstäbe angelegt werden können als an "normale" Versicherungsunternehmen.

Eine europäische Harmonisierung, wie sie im Papier der Kommission angedacht wird, würde deshalb zu einer Einebnung sozialer Leistungen führen, die nicht akzeptabel ist.

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