Kommentar zur Klage wegen einer Patentierung Im Namen der Dose

Meinung | Bonn · Der beim Öffnen einer Getränkedose entstehende Klang kann nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht rechtlich geschützt werden. Nun müssen die Marketingstrategen neu nachdenken – oder den Europäischen Gerichtshof anrufen.

 Kann nicht rechtlich geschützt werden: der Klang einer Getränkedose beim Öffnen.

Kann nicht rechtlich geschützt werden: der Klang einer Getränkedose beim Öffnen.

Foto: Pexels from Pixabay

Eine Dose ist eine Dose ist eine Dose. Literarische Assoziationen sind nicht unbeabsichtigt, doch kann auch das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei einer Dose, genauer: einer Getränkedose, im Kern um einen ziemlich profanen Gebrauchsgegenstand handelt. Gäbe es da nicht Marketingexperten, die in allem das Außergewöhnlichste zu erkennen in der Lage sind.