Kommentar zu drohenden Fahrverboten Die Zeit läuft gegen Bonn

Meinung | Bonn · Obwohl der Luftreinhalteplan seit August gilt, ist in Bonn wenig passiert. Dies könnte sich nun bei der Vergleichsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster rächen, meint Ressort-Leiter der Bonner Redaktion Andreas Baumann.

 Die Tempo-30-Schilder an der Reuterstraße hängen schon, sind aber noch überklebt.

Die Tempo-30-Schilder an der Reuterstraße hängen schon, sind aber noch überklebt.

Foto: Benjamin Westhoff

Den Autofahrern steht ein hartes Jahr bevor. Bisher bestand noch Hoffnung, dass Bonn ein Diesel-Fahrverbot auf der Reuterstraße mit all den erwartbaren Nebenwirkungen auf den Ausweichstrecken vermeiden kann. Vor dem entscheidenden Termin am Oberverwaltungsgericht, bei dem eine gütliche Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe erreicht werden soll, hat die Stadt ihre Hausaufgaben gemacht und Tempo-30-Schilder aufgestellt. Doch andere Maßnahmen aus dem neuen Luftreinhalteplan, von denen sich die Richter und die Kläger überzeugen lassen könnten, sind noch nicht einmal in Auftrag gegeben. Das ist kaum zu fassen.

Es hängt ausgerechnet bei der Landesregierung und der nachgeordneten Bezirksregierung Köln, die den Luftreinhalteplan selbst festgelegt haben. Um die Reuterstraße zu entlasten, soll der Autobahnverkehr bekanntlich über Nord- und Südbrücke umgeleitet werden. Einerseits stellt sich die Frage, ob das überhaupt funktioniert: Wer sich auskennt, fährt trotz neuer Hinweisschilder an den Autobahnen über die Reuterstraße. Wer fremd ist, wird eher seinem Navi vertrauen, das den schnellsten Weg angibt. Wenn die Landesministerien aber andererseits glauben, dass eine neue Verkehrslenkung nützt, dann müssen sie auch zügig handeln.

Schon im November 2018 hatte das Kölner Verwaltungsgericht der Umwelthilfe Recht gegeben. Seit August gilt der Luftreinhalteplan, und vier Monate später ist offenkundig noch nicht viel passiert. Unwahrscheinlich, dass die Bezirksregierung bis zum Verhandlungstermin am 14. Januar liefern kann. Unklar zudem, ob sie Pförtnerampeln an der Reuterstraße empfiehlt – die wahrscheinlich massive Rückstaus auf die Autobahn 565 verursachen würden. Es ist zu befürchten, dass sich sowohl das höchste NRW-Verwaltungsgericht als auch die Umwelthilfe vor diesem Hintergrund nicht ernst genommen fühlen. Es droht: ein knallharter Richterspruch zum Nachteil der Stadt Bonn.

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