Kommentar zum Urteil zur Merkel-Äußerung Merkels Formfehler

Meinung · Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel Rechte der AfD verletzt, stellte das Bundesverfassungsgericht klar. Merkel hätte die AfD nicht als Kanzlerin abqualifizieren dürfen, aber natürlich musste sie als wichtiges Mitglied der CDU Stellung beziehen, kommentiert Dorothee Krings.

   Angela Merkel (CDU)

Angela Merkel (CDU)

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Politiker müssen klar trennen, ob sie sich in der Öffentlichkeit als Parteimitglieder äußern oder in der Rolle und damit mit der Autorität eines Amtes, in das sie gewählt wurden. Dieses wichtige demokratische Prinzip hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zu einer Äußerung Angela Merkels über die AfD starkgemacht.