Kommentar zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags Jetzt muss es reichen

Meinung | Düsseldorf · Die Blockade des erhöhten Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig. Das hat Karlsruhe jetzt klar festgestellt. Richtig ist aber auch, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Gelder nicht effizient genug einsetzen, kommentiert unser Autor.

 Ein Mann hält eine Fernbedienung vor einen Fernseher, auf dem die Tagesschau läuft.

Ein Mann hält eine Fernbedienung vor einen Fernseher, auf dem die Tagesschau läuft.

Foto: dpa/Marius Becker

Das Urteil aus Karlsruhe ist eine Ohrfeige für das Land Sachsen-Anhalt. Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte aus innenpolitischen Gründen – er wollte nicht mit der AfD zusammen stimmen – die von allen Ländern vereinbarte Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent blockiert, indem er den Beschluss von der Tagesordnung des Landtags nahm. Das war verfassungswidrig. Denn die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Sender hatte für die Jahre 2021 bis 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro festgestellt. Die Karlsruher Richter haben jetzt festgestellt, dass dieses Geld zur Sicherung der Rundfunkfreiheit notwendig ist und nicht blockiert werden darf.