Kommentar zur Klage gegen Amazon Klare Trennung

Meinung | Brüssel · Als Betreiber eines virtuellen Marktplatzes erhält Amazon Geschäfts- und Verkaufsdaten von Drittanbietern, die ihre Produkte dort vertreiben. Als Handelskonzern nutzt das Haus diese Daten, um seine Position als Wettbewerber gegen diese Konkurrenten zu verbessern.

 Die EU wirft Amazon Verstoß gegen das Kartellrecht vor. Foto: ap

Die EU wirft Amazon Verstoß gegen das Kartellrecht vor. Foto: ap

Foto: AP/Michel Spingler

Wie soll man Amazon korrekt bezeichnen? Als einen Handelskonzern? Oder als Betreiber eines digitalen Markplatzes? Um diese Fragestellung geht es bei dem Verfahren, das nach den USA nun auch die Wettbewerbshüter der EU gegen den Versandhändler eingeleitet haben.