Kommentar zum kirchlichen Arbeitsrecht Neues Spaltpotenzial

Deutschlands katholische Bischöfe haben eine Reform des katholischen Arbeitsrechts vorgelegt, die in vielen Punkten zu begrüßen ist. Und doch birgt die Entscheidung mit Blick auf das Erzbistum Köln Spaltpotenzial, meint unser Kirchenexperte.

     Deutsche Bischöfe: Es geht auch fortschrittlich.

Deutsche Bischöfe: Es geht auch fortschrittlich.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Und sie bewegt sich doch: Dass eine Scheidung oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft kein Kündigungsgrund mehr sind, war überfällig. Dass die katholische Kirche bislang an solchen Prinzipien festgehalten hatte, war im 21. Jahrhundert nicht mehr erklärbar und wurde mit Recht als diskriminierend betrachtet.