Kommentar Korruption im Gesundheitswesen - Bakschisch in der Praxis

Das Arzt-Patienten-Verhältnis lebt vom Vertrauen. Der Kranke muss sicher sein, dass das verordnete Medikament nicht vor allem deshalb verschrieben wird, weil der Mediziner vom Hersteller eine Prämie kassiert.

Noch verhindert eine Gesetzeslücke, dass Schwarze Schafe in der Ärzteschaft, die nebenbei die Hand aufhalten, als Freiberufler bestraft werden können. Dieser Missstand muss - auch im Sinne der korrekten Mediziner - schnellstens behoben werden.

In der Gesundheitsbranche werden viele Milliarden bewegt. Da wundert es nicht, dass manches Pharma-Unternehmen im Konkurrenzkampf mit Prämien, Reisen oder Einladungen nachhilft, um seine Produkte über einen niedergelassenen Arzt an den Patienten zu bringen.

Das Unrechtsbewusstsein einzelner Mediziner dürfte deutlich geschärft werden, wenn das Geschenk vom Pharmareferenten in der Praxis künftig unter das Strafrecht fällt. Ärztekammern und Krankenkassen fehlt es an den notwendigen Ermittlungsinstrumenten. Weil eine Kontrolle durch die Standesorganisationen nicht möglich ist, setzen auch die Ärztekammern auf schärfere Gesetze gegen bestechliche Mediziner. Bis zur Bundestagswahl im Herbst wird die Zeit für eine Neuregelung nicht reichen.

Nach der Wahl aber sollte der Gesetzgeber über die Parteigrenzen hinweg gegen die Bakschisch-Praktiken tätig werden. Dass nach geltender Rechtslage zwar angestellte Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können, freiberufliche Ärzte aber nicht, ist nicht zu rechtfertigen. Korruption bleibt Korruption. Auf Kosten der Patienten.

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