Kommentar zum Urteil über die Wetterapps Langer Weg
Meinung | Bonn · Das Bonner Unternehmen Wetteronline hat gegen das Vorgehen des Deutschen Wetterdienstes erfolgreich geklagt. Es wäre der falsche Weg gewesen, wenn die überwiegend durch Steuergelder finanzierte Behörde allgemeine Informationen umsonst herausgeben könnte, meint unsere Autorin.
Es hat sehr lange gedauert, bis das Bonner Unternehmen Wetteronline die höchstrichterliche Bestätigung dafür bekommen hat, dass der Deutsche Wetterdienst mit der „WarnWetter-App“ seine Kompetenzen überschritten hat. Die App der staatlichen Behörde ist immerhin schon seit 2015 auf dem Markt. Indem die App auch viele allgemeine Informationen und detaillierte Wetterberichte enthielt, hat die Behörde am Geschäftsmodell der privaten Wetterapp-Anbieter gerüttelt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Deutsche Wetterdienst nicht erwerbswirtschaftlich gehandelt hat.
Wenn ein Markt für private Firmen geöffnet ist, sollten sich staatliche Stellen zurückhalten. Staatliche Betätigung muss sich vorrangig auf Felder beschränken, die von privaten Unternehmen nicht erbracht werden können oder aus Sicherheitsgründen in der Hand des Staates bleiben. Wettervorhersagen gehören in heutiger Zeit nicht mehr dazu.
Der nationale Wetterdienst darf de WarnWetter-App in der Vollversion ja weiterhin anbieten, nur eben künftig ausschließlich gegen ein Entgelt. Es wäre der falsche Weg gewesen, wenn die überwiegend durch Steuergelder finanzierte Behörde allgemeine Informationen umsonst herausgeben könnte. Die Allgemeinheit würde dafür bezahlen, was nur einige Kunden abrufen. Außerdem hätte es die private Konkurrenz grundlegend in ihrer Existenz bedroht.