Waffenrecht Lücken schließen

Brüssel · Der Streit um das europäische Waffenrecht hat nichts mit der amerikanischen Diskussion zu tun. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits ein hohes Niveau an Kontroll- und Schutzbestimmungen - wenngleich diese auch noch nicht so harmonisiert wurden, dass alle Lücken geschlossen sind.

Die jüngsten Vorschläge zu weiteren Auflagen wurden nicht durch den Terror in Paris ausgelöst. Sie sind schon in dem ein Jahr alten Entwurf der Europäischen Sicherheitsagenda enthalten. Doch nun will Brüssel endlich den Waffenhandel via Internet verbieten, den Schusswaffenbesitz von Privatpersonen einschränken.

Da mag aus Sicht der Sportschützen, der traditionellen Schützenverbände sowie der Jäger durchaus Überzogenes dabei sein. Dennoch gehört alles auf den Tisch, was den Zugang zu Feuerwaffen sicherer machen könnte. Darunter möglicherweise auch lästige Regelungen wie die Einschränkung der privaten Aufbewahrung von Vereinswaffen. Auch wenn die Fachverbände mit ihren Einwänden in vielen Punkten Recht haben. Der Überfall auf den Thalys-Zug zeigt: Der Angreifer hatte aus dem Internet bestellte Waffenteile zusammengebaut. Das darf nicht möglich sein. Solche Defizite müssen beseitigt werden.

Der eigentliche Zugewinn dieser Vorschläge zum EU-Waffenrecht liegt aber in ihrer europaweiten Gültigkeit. Tatsächlich nimmt die Bundesrepublik mit ihrem nationalen Recht eine viel beachtete Führungsposition im internationalen Vergleich ein. Doch das ist kein wirklicher Trost innerhalb einer Gemeinschaft, die im Inneren die Reisefreiheit praktiziert.

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