Kommentar zum EuGH-Urteil im Diesel-Skandal Luxemburger Diesel-Entscheidung ist EU-Recht zum Miterleben

Meinung · 2020 landeten Ansprüche im Dieselskandal vor einem deutschen Gericht, 2022 verhandelte der Europäische Gerichtshof. Nun fiel seine Entscheidung, mit der er EU-Recht einmal mehr zum Bürgerrecht machte.

Ein Radfahrer steht neben einem Auto von Mercedes mit Dieselantrieb, dessen Abgase in der kalten Morgenluft sichtbar werden.

Ein Radfahrer steht neben einem Auto von Mercedes mit Dieselantrieb, dessen Abgase in der kalten Morgenluft sichtbar werden.

Foto: dpa/Marijan Murat

Bundesregierung und Mercedes dürften es geahnt haben, was ihnen der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Sachen Diesel-Skandal an den Hals hängt. Kaum hatte der Generalanwalt vom „immateriellen Schaden“ eines Käufers gesprochen, dessen Auto die Schadstoffgrenzwerte nicht einhalte, da verlangten sie die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens, um gegen diese Wertung vorzugehen. Der EuGH ließ sich darauf nicht ein. Ein solch ungewöhnliches Vorgehen sei nur möglich, wenn das Gericht sich „unzureichend unterrichtet“ fühle. Das taten die Richter jedoch nicht – und erbrachten nun den Beweis: Sie senkten die Schwelle für Schadenersatz bei Autos mit Abschaltvorrichtungen.