Kommentar zum Rechtsstreit über Homeoffice Macht in Arbeitnehmerhand

Meinung | Bonn · In einem Streit um Homeoffice hat das Arbeitsgericht München ein Urteil gefällt. Auch wenn eine Klage des Betriebsrates der Allianz Re zum Ergebnis geführt hat, dass kein Rechtsanspruch auf Homeoffice besteht, so ist doch klar, dass bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen grundsätzlich mehr Macht in Arbeitnehmerhand liegt.

Homeoffice ist bei vielen Beschäftigten auch nach der Pandemie beliebt.

Homeoffice ist bei vielen Beschäftigten auch nach der Pandemie beliebt.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Es braucht keine prophetischen Künste, um einzuschätzen, dass der Rechtsstreit um die Homeofficeregelung bei Allianz Re nicht der letzte dieser Art bei deutschen Unternehmen sein wird. Oft sind die Regelungen aus Zeiten vor der Pandemie nicht mehr passend. Aus Arbeitnehmersicht ist natürlich die größtmögliche Flexibilität am besten: Jeder und jede möchte spontan entscheiden können, ob der Tag besser im Büro oder im Homeoffice zu verbringen ist. Die deutschen Unternehmen stehen der neuen Flexibilität mit gemischten Gefühlen gegenüber. Während einige Unternehmen das mobile Arbeiten schon längst als festen Bestandteil etabliert haben, sehen andere Betriebe die kreative Teamarbeit leiden.