Kommentar zum Urteil im Lübcke-Prozess Höchststrafe für Stephan Ernst - aber der Hass bleibt

Meinung | Frankfurt/Main · Das harte Urteil gegen Lübcke-Mörder Stephan Ernst ist zufriedenstellend. Enttäuschend hingegen ist die Tatsache, dass der Mitangeklagte Markus H. vom Oberlandesgericht in Frankfurt freigesprochen wurde. Sie hatten sich gemeinsam radikalisiert. Diese Art von rechtem Hass ist das Grundproblem der Gesellschaft, dem die Justiz kaum beikommen kann, meint Julia Rathcke.

 Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Stephan Ernst (l), kommt in den Gerichtssaal.

Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Stephan Ernst (l), kommt in den Gerichtssaal.

Foto: dpa/Kai Pfaffenbach

Eineinhalb Jahre nach dem Mord an Walter Lübcke und 44 Verhandlungstage nach dem Prozessauftakt hat das Oberlandesgericht in Frankfurt an diesem Donnerstag entschieden, was längst klar war: Stephan Ernst hat den CDU-Politiker aus rechtsextremistischen Motiven erschossen. Er hat dafür die Höchststrafe erhalten; durch die besondere Schwere der Schuld, die das Gericht feststellte, ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren außerdem so gut wie ausgeschlossen. Die Härte des Urteils gegen den Hauptangeklagten ist angemessen. Und doch nimmt der Prozess ein äußerst unbefriedigendes Ende.