Kommentar zu virtuellen Hauptversammlungen Mut zur Diskussion

Meinung | Bonn · Bei den virtuellen Hauptversammlungen sollten Konzerne wie die Deutsche Post und die Deutsche Telekom den Mut besitzen, Nachfragen der Aktionäre auch während des Treffens zuzulassen, meint unsere Autorin.

 Bei der virtuellen Hauptversammlung der Deutschen Post 2020 mussten Aktionäre ihre Fragen zwei Tage vorher einreichen.

Bei der virtuellen Hauptversammlung der Deutschen Post 2020 mussten Aktionäre ihre Fragen zwei Tage vorher einreichen.

Foto: Deutsche Post

Es war gut, dass sich die börsennotierten Konzerne im vergangenen Jahr rasch auf virtuelle Hauptversammlungen eingestellt haben. Die Corona-Pandemie hatte normale Aktionärstreffen unmöglich gemacht. Mit den virtuellen Veranstaltungen wurde sichergestellt, dass Unternehmen wichtige Beschlüsse überhaupt absegnen lassen konnten. Allerdings blieben die Veranstaltungen recht blutleer. Die Aktionäre mussten ihre Fragen zwei Tage vorher einreichen, Nachfragen waren nicht möglich. Die Unternehmen waren gesetzlich auch nicht verpflichtet, alle Fragen zu beantworten. Das war unbefriedigend.