Kommentar zum Urteil des Verfassungsgerichts zur Notbremse Nachbereitung der Corona-Pandemie

Meinung | Bonn · Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Ausgangsbeschränkungen abgewiesen. Das war hinsichtlich der Pandemiebekämpfung und eines laufenden Wahlkampfes ein weises Vorgehen, sagt Kommentator Helge Matthiesen.

   Das Rheinbacher Ordnungsamt kontrolliert die Sperrstunde in der Nacht zum ersten Mai.

Das Rheinbacher Ordnungsamt kontrolliert die Sperrstunde in der Nacht zum ersten Mai.

Foto: Axel Vogel

Gemessen am Lärm, den die Gegner der Bundes-Notbremse angezettelt haben, fällt das Urteil des Verfassungsgerichts eher lakonisch aus. Ausgangssperre ist möglicherweise eine gute Idee und angemessen, möglicherweise aber auch nicht. Also lässt man sie erstmal weiter laufen. Entschieden wird wohl erst, wenn die Inzidenz deutlich unter der 50 ist und die Maßnahmen ohnehin auslaufen.