Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze: Politisch, nicht objektiv

Das Verfassungsgerichtsurteil vom vergangenen Februar zur Berechnung der Hartz-IV-Leistungen war eine Ohrfeige für die Politik. Die Richter kritisierten insbesondere, dass im Existenzminimum für Kinder kein Posten für Bildung enthalten ist.

Das Versäumnis müssen sich alle Parteien vorhalten lassen, die an der Hartz-IV-Gesetzgebung mitgewirkt haben. Bildung wird seit Jahren in allen Parteiprogrammen ganz groß geschrieben. Die Realität zeigt: Oftmals sind es nur Lippenbekenntnisse.

Die Regierung steht unter riesigem Zeitdruck: Bis zum Jahresende müssen nicht nur die Bildungsleistungen für Kinder aus Hartz-IV-Familien geregelt sein, auch das Arbeitslosengeld II muss neu berechnet werden - transparent und nachvollziehbar. Doch am Ende wird ein politisch erwünschtes Volumen herauskommen. Mehr Geld muss es nicht bedeuten.

Das ist unter Schwarz-Gelb nicht anders als unter Rot-Grün, die erstmals die Regelsätze für die Sozialleistung festlegten. Zumal das Lohnabstandsgebot auch eine Rolle spielt: Es müssen finanzielle Anreize zur Aufnahme eines Jobs bestehen bleiben.

Alle Anforderungen unter einen Hut zu bekommen ist schwer genug. Die FDP hofft, mit den Hartz-IV-Sätzen gleich auch noch die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I für Ältere wieder verkürzen zu können. Sie wird es allerdings schwer haben, Unterstützer zu finden.

Denn die Koalition streicht bereits die befristeten Zuschüsse für Erwerbslose, die vom Arbeitslosengeld I ins Hartz-IV-System rutschen. Darüber hinaus die Bezugsdauer zu kürzen, würde als doppelte Härte empfunden.

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