Kommentar zu Sonntagsöffnungen von Bibliotheken Vorfahrt für Kultur

Meinung | Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht in Münster gestattet die Sonntagsöffnung von Bibliotheken. Das sei eine gute Nachricht für viele, schreibt Maximilian Plück in seinem Kommentar.

Die Mitarbeiterin einer Stadtbibliothek geht an Bücherregalen vorbei.

Die Mitarbeiterin einer Stadtbibliothek geht an Bücherregalen vorbei.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Gerade erst hat die Iglu-Studie zur mangelhaften Lesefähigkeit der Grundschüler Wellen geschlagen. Da ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster den kulturellen Charakter öffentlicher Bibliotheken unterstrichen und damit für einen Fortbestand der Sonntagsöffnungen in NRW geurteilt haben. Tatsächlich wäre es nur schwer zu erklären, warum Museen, Theater und Freizeitparks an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen, öffentliche Büchereien, die inzwischen mehr sind als reine Buchausgabestellen, aber geschlossen bleiben müssen.