Kommentar Oppenheim-Verfahren - Mahnung

Lautes Murren kam aus dem Zuschauerraum, als das Kölner Landgericht das Strafmaß im Oppenheim-Prozess verkündete. Die Prozessbeobachter wollten wohl mehr als einen Banker im Gefängnis sehen.

Und eine Geldstrafe für den Immobilienentwickler Josef Esch, den die Öffentlichkeit für den eigentlichen Strippenzieher im Bankhaus hält, auch wenn er dort keine Funktion hatte, war auch nicht nach dem Geschmack des Publikums. 500.000 Euro zahlt Esch wohl aus der Portokasse.

Wem aber wäre mit einem härteren Urteil gedient gewesen? Sicher, die Mitarbeiter der Bank haben unter den schlechten Geschäften der Führung gelitten. Die Mehrzahl von ihnen sind jetzt Ex-Mitarbeiter. Sal. Oppenheim hat nur noch ein Viertel des ursprünglichen Personals an Bord. Aber für neue Jobs hätte ein härteres Urteil auch nicht gesorgt.

Das Gericht hat zu Recht honoriert, dass drei der Angeklagten Reue gezeigt haben. Die Angeklagten sind Ersttäter. Und so, wie sie sich präsentiert haben, gibt es wirklich keinen Hinweis darauf, dass sie sich demnächst wegen neuer Vergehen wieder vor Gericht verantworten müssen. Da müssen sie nicht unbedingt ins Gefängnis, um über ihre Taten nachzudenken.

Jenseits des jetzt verhängten Urteils sind sie ohnehin schon gestraft. Krockow und Oppenheim haben ihre gesellschaftliche Stellung verloren und dazu mehrere hundert Millionen Euro - mehr Geld, als sich jeder Normalbürger vorstellen kann. Andererseits mahnt das Urteil Manager zur Vorsicht: Bei Regelverstößen droht Gefängnis.

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