Kommentar Organspenden - Der staatliche Rahmen

Man darf eins nicht vergessen: Es geht um das Schicksal von todkranken Menschen, denen nur durch ein neues Körperorgan eine Chance auf ein halbwegs positives Leben ermöglicht werden kann. Die Gesellschaft hat diese Menschen, die in Dialyse- oder Intensivstationen große Teile ihres Lebens fristen müssen, weitgehend ausgeblendet.

Spätestens die Debatte um die Neuordnung der Organspende markiert einen erfreulichen Perspektivwechsel bei der Problembeurteilung: In den Fokus rückt mehr denn je die Frage, wie man den chronisch Kranken effektiver helfen kann.

Das funktioniert nur, wenn man die Debatte tabulos führt. Der Bundestag hat dies gestern in vorbildlicher Weise vorgeführt. Der All-Parteien-Gesetzentwurf enthält ja an keiner Stelle irgend einen Zwang. Er baut auf die schleichende Normenveränderung: Vor allem auf den Abbau der Angst vor einem Missbrauch der erklärten Organspende-Bereitschaft vor dem eigenen Ableben.

Es ist auch nicht widernatürlich, ohne die zentralen Körper-Organe beigesetzt zu werden. Wenn man durch eine solche Spende ein Menschenleben retten oder einem Mitbürger ein halbwegs gesundes Leben ermöglichen kann, ist dies so sinnvoll wie moralisch geboten. Die größte Schwierigkeit für viele Bürger liegt wohl darin, sich grundsätzlich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen.

Es ist noch ein langer Weg, bis die Bejahung eines Organspende-Ausweises so selbstverständlich wie die Abfassung des Testamentes wird. Die gestern auf den Weg gebrachte Reform kann nur den Rahmen für mehr Spendeninitiative setzen.

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