Kommentar PID-Verordnung - Ethik per Beschluss?

Als nächstes Unwort des Jahres empfiehlt sich das Wort "Ethikkommission". Seit Gerhard Schröder unserem Land einen Nationalen Ethikrat bescherte, setzt sich die Anschauung durch, man könne ethische Fragen in von Staats wegen eingesetzten Gremien per Mehrheitsbeschluss entscheiden.

Eine Art säkulares Sakrament, besser als jede christliche Absolution, die es ja leider nicht im Voraus gibt. Im großen Rahmen tagt der "Ethikrat", und im Einzelfall entscheiden künftig "Ethikkommissionen", wann Präimplantationsdiagnostik (PID) statthaft ist. Die gestern gebilligte Verordnung regelt dabei nur die Ausführung eines längst vorliegenden Gesetzes.

Etliche Argumente sprachen und sprechen für die begrenzte Zulassung der PID: Regeln wir sie nicht in Deutschland einigermaßen restriktiv, dann gehen die Patientinnen ins Ausland und entziehen sich unserer Rechtsordnung ganz; zudem wäre es widersprüchlich, PID zu verbieten und dann die Abtreibung von Föten zu dulden, die eine Erbkrankheit tragen.

Deshalb nimmt der Gesetzgeber es hin, dass ein Embryo auf Anlagen für eine Erbkrankheit untersucht und gegebenenfalls "verworfen", also abgetötet wird.

Ein solches Handeln wird aber immer in Spannung zur Werteordnung unseres Grundgesetzes (und nicht etwa nur zu speziellen christlichen Moralvorstellungen) stehen. Da hätte der Staat besser nicht die Illusion geweckt, PID werde ethisch einwandfrei, wenn ein von Medizinern dominiertes Prüfgremium einen entsprechenden Antrag durchgehen lässt.

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