Kommentar Rauswurf des Generalbundesanwalts - Zerstörtes Vertrauen

Harald Range, kein Vertun, hat um diesen Rauswurf regelrecht gebettelt. Wer wie der Generalbundesanwalt seinem Dienstherrn unerträgliche Einflussnahme in die Unabhängigkeit der Justiz vorwirft, muss wissen, dass ein Bundesjustizminister darauf reagieren muss und wird.

Heiko Maas hat nach dieser Logik entsprechend gehandelt und Range in den Ruhestand versetzt. Ein Ministerwort in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt.

Range hätte schweigen können, vielleicht sogar müssen. Politische Einflussnahme? Als Generalbundesanwalt ist er von Amts wegen dem Bundesjustizminister unterstellt. Er ist, anders als Richter, die wirklich frei von Weisungen sind, eben ein Ankläger des Bundes. Doch Range wollte es sich (und Maas) nicht leicht machen, obwohl (oder gerade weil) er nächstes Jahr mit dann 68 Jahren in den Altersruhestand gegangen wäre.

Doch so viel Ehre sollte sein: Ohne Widerstand und klare Worte wollte Range in der für ihn heiklen Angelegenheit das eigene Haus nicht verlassen. Und er wollte auch nicht als jemand in Erinnerung bleiben, der vor dem ihm vorgesetzten Bundesminister der Justiz kuscht. Range bekam, was er am Ende bewusst provoziert hat, weil mit seiner gestrigen Offensive das Vertrauensverhältnis zwischen dem Minister und ihm als Chefankläger beim Bundesgerichtshof nachhaltig zerstört war.

So hat Justizminister Maas ein Stück Handlungsfreiraum zurückgewonnen und muss doch mit dem Schatten leben, irgendwie auf eine Entscheidung der Justiz eingewirkt zu haben. Ranges Rauswurf ist konsequent und für Maas trotzdem auch eine Hypothek.

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