Kommentar zur Aufarbeitung der Flutnacht Recht auf schonungslose Aufklärung

Was die Kreisverwaltung da im Ausschuss an Aufarbeitung ihres Katastrophenschutzes in der Flutnacht vorlegte, war eine Frechheit, meint unser Autor. Zu konkreten Fragen gab es keine detaillierten Antworten. Die betroffenen Menschen in Swisttal und Rheinbach haben ein Recht auf schonungslose Aufklärung.

 Die Aufräumarbeiten haben die Menschen vor großen Aufgaben gestellt. Sie wollen wissen, was die Verantwortlichen in der Flutnacht wann gemacht haben.