Kommentar zur Aufarbeitung der Flutnacht Recht auf schonungslose Aufklärung
Was die Kreisverwaltung da im Ausschuss an Aufarbeitung ihres Katastrophenschutzes in der Flutnacht vorlegte, war eine Frechheit, meint unser Autor. Zu konkreten Fragen gab es keine detaillierten Antworten. Die betroffenen Menschen in Swisttal und Rheinbach haben ein Recht auf schonungslose Aufklärung.
03.09.2021
, 10:06 Uhr