Kommentar Reform der Erbschaftssteuer: Ein maßvoller Preis
Woran liegt es, dass die Erbschaftsteuer immer wieder in Karlsruhe landet? Klar ist, dass es nicht am Handwerklichen liegt. Die Ministerialbürokratie ist durchaus in der Lage, ein Gesetz zu formulieren, das mit der Verfassung vereinbar ist.
Es liegt vielmehr daran, dass es den Interessenvertretern der Unternehmen immer wieder gelingt, großen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu nehmen. Die Lobby baut eine Drohkulisse auf. Sie skizziert Schreckensszenarien. Der Tenor ist immer gleich: Dem Wirtschaftsstandort Deutschland drohe Schlimmes, ja der Mittelstand sei existenziell bedroht, falls auf Erben von betrieblichem Vermögen eine höhere Belastung zukomme.
Festzuhalten ist: Auch demnächst sollen Erben von Unternehmen steuerlich privilegiert werden. Sie sollen weniger Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb weiterführen und das Personal halten, als etwa die Erben von Immobilien oder Wertpapierdepots. Daran will niemand rütteln. Schäuble schlägt lediglich vor, dass individuell überprüft werden soll, ob der Erbe auf eine Verschonung von der Erbschaftsteuer angewiesen ist. Die Pläne von Schäuble sehen vor, dass bei deren Umsetzung die Erbschaftsteuer 2017 gerade einmal 90 Millionen Euro mehr einspielen soll als in diesem Jahr.
Unter dem Strich muss man also festhalten, dass ein milliardenschweres Privileg lediglich in sehr geringem Umfang abgeschmolzen werden soll. Damit würde ein maßvoller Preis dafür gezahlt, dass nach drei Jahrzehnten ein verfassungskonformer Zustand eintritt.