Kommentar Revision im Wulff-Prozess - Regeln des Rechtsstaats

Nein, der Prozess gegen Christian Wulff ist kein politischer Prozess. Nein, das aktuelle Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist nicht verwerflich oder ungewöhnlich.

Nein, die Staatsanwaltschaft ist nicht automatisch ein schlechter Verlierer, nur weil sie jetzt in Revision geht - auch wenn sie sich seit Mittwoch diesen Vorwürfen stellen muss. Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft im bisherigen Verfahren eine schlechte Figur abgegeben hat.

Richtig ist auch, dass der glatte Freispruch durch das Landgericht Hannover eine Ohrfeige für die Ermittler war, die wahrscheinlich eher die Reißleine hätten ziehen müssen. Sie haben es nicht getan und sich blamiert.

Wenn die Staatsanwaltschaft aber nach den bisherigen Prozess-Erfahrungen und dem Urteil der vergangenen Woche weiterhin der Überzeugung ist, dass Verfahrensfehler begangen wurden, so muss sie Beschwerde einlegen. Dieser Schritt hatte sich bereits im Verfahren und zum Abschluss im Plädoyer des Oberstaatsanwalts angedeutet.

[kein Linktext vorhanden]Ihm zufolge seien Zeugen und Beweise wie Aktenvermerke und Mails nicht ausreichend gewürdigt worden. Die Revision ist dann folgerichtig, zumal der Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt gegen den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten schwer wiegt.

Jetzt liegt der Ball im Feld des Bundesgerichtshofes. Wenn der die Revision ablehnt, ist die Staatsanwaltschaft erneut bloßgestellt. Dieses Risiko geht sie ein. Ansonsten bleibt nur die Feststellung: So sind die Gesetze, so sind die Regeln - so funktioniert der Rechtsstaat.

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