Kommentar zum Urteil Assange Richtiges Urteil, falsche Begründung

Meinung | London · Julia Assange wird nicht an die USA ausgeliefert, entschied ein Gericht in London am Montag. Verständlicherweise feiern die Anhänger des Australiers die Entscheidung des britischen Gerichts, doch die Begründung muss ihnen missfallen, kommentiert Kathrin Pribyl.

 Eine Gerichtszeichnung zeigt Julian Assange, Gründer von Wikileaks, der während des Prozesses mit Mund-Nasen-Schutz auf einer Bank im Verhandlungssaal des Strafgerichtshofs Old Bailey sitzt.

Eine Gerichtszeichnung zeigt Julian Assange, Gründer von Wikileaks, der während des Prozesses mit Mund-Nasen-Schutz auf einer Bank im Verhandlungssaal des Strafgerichtshofs Old Bailey sitzt.

Foto: dpa/Elizabeth Cook

Der Fall Julian Assange bewegt seit mehr als einem Jahrzehnt die Weltöffentlichkeit und auch nach dem Urteil bleibt das Schicksal des Wikileaks-Mitgründers unklar. Doch es könnte zumindest der Anfang vom Ende dieser Saga sein, was zu wünschen wäre. Verständlicherweise feiern die Anhänger des Australiers die Entscheidung des britischen Gerichts, doch die Begründung muss ihnen missfallen. Denn auch wenn der 49-Jährige einen Etappensieg verbuchen konnte, hat die Pressefreiheit keineswegs gewonnen. Vielmehr wird Assange lediglich nicht in die USA ausgeliefert, weil die Richterin befürchtet, er könnte in Isolationshaft Suizid begehen. Derweil stimmte sie den Anklagepunkten der US-Behörden in vielen Punkten zu.