Kommentar zu hohen Steuerzinsen Rüge für die Politik

Meinung · Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Erneut hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung gemaßregelt, kommentiert Georg Winters.

 Ein Rentner füllt seine Steuererklärung aus und tippt zur Berechnung Zahlen in einen Tischrechner (Symbolfoto).

Ein Rentner füllt seine Steuererklärung aus und tippt zur Berechnung Zahlen in einen Tischrechner (Symbolfoto).

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Erneut hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung gemaßregelt. Und wieder fragt man sich, warum erst das oberste Gericht in Karlsruhe eingreifen muss, ehe die Politik das tut, was in der aktuellen Situation längst zwingend hätte passiert sein müssen. Was bei der überfälligen Reform der Grundsteuer galt, die in ihrer bisherigen Form auf völlig veralteten Berechnungsmethoden basierte, trifft auf die Verzinsung von Steuernachforderungen genauso zu. Deutschlands Sparer (zumindest jene, die risikoscheu sind und bei der Geldanlage immer noch auf Zinsprodukte und ihr Sparbuch gesetzt haben) bekommen seit Jahren keine Rendite mehr auf ihre Investments und müssen mittlerweile immer häufiger Negativzinsen auf ihr Vemögen zahlen, während das Bundesfinanzministerium säumigen Steuerzahlern im Lande weiterhin sechs Prozent Verzugszinsen berechnet. Wer soll das nachvollziehen können? Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist klar geregelt, wie Verzugszinsen berechnet werden sollen, und das sind nach aktuellem Stand etwas mehr als vier Prozent. Aber das interessiert die Verantwortlichen in Berlin offenbar nicht. Dabei hätten sie sich spätestens seit der gleichlautenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs vor drei Jahren Gedanken über eine Anpassung machen müssen.