Kommentar Schweizer Haftbefehl gegen NRW-Beamte - Unfreundliche Geste
Es handelt sich um eine schon recht bemerkenswerte zeitliche Koinzidenz der Ereignisse im Fall der Schweizer Haftbefehle gegen die drei Steuerfahnder aus NRW: Schließlich sind in den vergangenen Tagen die weit gediehenen Steuerverhandlungen mit der Alpenrepublik ins Stocken geraten.
Der Grund: SPD-Bundesländer, an vorderster Front NRW, wollen sich nicht mit einer Nachbesteuerung deutscher Schwarzgeldeinlagen bei eidgenössischen Banken von maximal 34 Prozent zufriedengeben. Wer eins und eins zusammenzählt, erkennt leicht, welche Botschaft die Berner Behörden mit ihrer unfreundlichen Geste übermitteln wollen: Wir können auch anders.
Dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble abwiegelt und auf die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz verweist, ist wohl eher dem Umstand geschuldet, im sensiblen Verhältnis zum südlichen Nachbarn kein weiteres Porzellan zerschlagen zu wollen. Denn auch Schäuble schaut begehrlich auf die bis zu zehn Milliarden Euro, die Bund und Länder in Deutschland an Steuernachzahlungen erwarten. Der Düsseldorfer Fiskus soll alleine übrigens mit geschätzten mehr als 1,6 Milliarden Euro dabei sein.
Letztlich ist der Haftbefehl gegen die deutschen Finanzfahnder nicht mehr als ein unbeholfenes Aufbäumen. Das jahrzehntelang erfolgreiche Geschäftsmodell der Eidgenossen, nicht nur deutschen Steuervermeidern einen sicheren Hafen anzubieten, eigenen Wohlstand zu generieren auf Kosten der Nachbarn, lassen die sich nicht mehr bieten.