Kommentar So nicht
Man kann nicht in Deutschland heimisch werden, ohne Deutsch zu sprechen. Diese Binsenweisheit wird nicht einmal ein Jurist am höchsten deutschen Gericht infrage stellen. Dass das Urteil des EuGH in Luxemburg am Donnerstag trotzdem so ausgefallen ist, wie es am Donnerstag gesprochen wurde, war absehbar.
Deutschland hat ausländerrechtliche Vorschriften erlassen, deren Sinn eben nicht eine integrierende Aufnahme, sondern die möglichst einfache Abwehr war. Diese Wirkung erreichte man wie beim Sprachtest dadurch, dass die Regelungen ohne Rücksicht auf Einzelfälle pauschal angewendet wurden. Konnte der Bewerber ein Sprachtest-Zertifikat vorlegen, durfte er kommen. Falls nicht, gab es keine Papiere. So nicht, sagten die Richter. Sie haben recht.
Die Einzelfall-Prüfung ist das entscheidende Werkzeug, das aus einer inhumanen Pauschalregelung ein selbst dann noch menschliches Verfahren macht, wenn man unberechtigte von berechtigten Bewerbern trennen will. So haben sich die EU-Mitgliedstaaten in ihrem neuen Asylrecht darauf verständigt, eben diese Einzelfallprüfung vorzuschreiben - egal, ob es um die Abfertigung von Asylbewerbern geht, die über das Mittelmeer in die EU strömen.
Oder ob es sich um Ehegatten handelt, die zu ihren in der Union lebenden Partnern ziehen wollen. Die Individualität des Schicksals muss seither berücksichtigt werden. Deutschland hat es verschlafen, seine Gesetzgebung durch die Brille dieses Prinzips zu revidieren. Nun wird man dazu gezwungen.