Kirmes in Düsseldorf und Volksfest in Würzburg Warum man „Layla“ nicht verbieten darf

Meinung | Düsseldorf · Der Partysong „Layla“ ist auf der Düsseldorfer Rheinkirmes verboten worden. Die Stadt hatte die Schützen auf das als sexistisch geltende Lied aufmerksam gemacht. Unser Autor erklärt, warum er diese Entscheidung für falsch hält.

 Der Song „Layla“ ist auf der Düsseldorfer Rheinkirmes verboten.

Der Song „Layla“ ist auf der Düsseldorfer Rheinkirmes verboten.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Der Partysong „Layla“ wird nicht auf der Düsseldorfer Kirmes gespielt. Diese Entscheidung haben die Veranstalter des Schützenvereins Sankt Sebastianus nach einem Hinweis der Stadt getroffen - vorher allerdings nach eigenen Angaben noch nie von dem Lied gehört. Hallo!? Das Lied steht seit Wochen auf Platz 1 der deutschen Single-Charts, aber das nur nebenbei. „Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört – nur nicht auf unseren Festplatz“, so lässt sich Schützenchef Lothar Inden zitieren.