Kommentar Steuern und Daten
Mit ihrer Analyse, dass der Ankauf illegal erhobener Steuerdaten juristisch, ethisch und moralisch problematisch ist, liegt Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht falsch. Die aber, den Ankauf von Daten unter Strafe zu stellen, setzt die Ministerin dem Verdacht aus, einen breiten Schutzwall um Steuersünder zu ziehen.
Auch Klientelpolitik ist bedenklich. Heiligt der Zweck alle Mittel? Darf der Staat abwägen zwischen Daten- und Steuerdieben? Längst hat sich der Streit über das faktisch geplatzte Steuerabkommen mit der Schweiz zum veritablen Wahlkampfthema gemausert. Für Rot-Grün bieten die Steuer-CDs Munition für ihre Breitseiten auf Steuerbetrüger.
Datenhehlerei ist kein Kavaliersdelikt. Was ist mit medizinischen Daten? Personaldaten? Firmendaten? Geheimen Regierungsdaten? Datenschutz ist nicht teilbar. Es bleibt ein schmaler Grat, wenn illegal erworbene Steuerdaten später in Verfahren vor Gericht verwendet werden sollen.
Steuerhinterziehung ist kriminell, weil Bürger der Gesellschaft Geld für Bildung, Soziales und Infrastruktur entziehen. Hier muss der Staat mit Blick auf die Steuerehrlichen für Gerechtigkeit sorgen. Das geht über schärfere Kontrollen, mehr Steuerfahnder und moderne Finanzämter.
Das mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen reißt mit der anonymen, pauschalen und endgültigen Nachversteuerung von deutschem Schwarzgeld zu große Schlupflöcher. Es wird im Bundesrat scheitern. Was tun? Der Bund muss den Druck auf die Schweiz erhöhen, doch noch ein neues, praktikables Steuerabkommen zu schließen.