Kommentar zur Verfassungsreform in Kuba Stückwerk
Meinung | Havanna · Mit der Verfassungsreform nimmt Kuba Abschied von alten politischen Relikten. Repressionen gegen Oppositionelle und Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit bleiben jedoch. Ein Kommentar von GA-Redakteur Lutz Warkalla.
Fegt der Wind des politischen Wandels nun auch über Kuba hinweg? Tatsächlich wird es wohl eher ein laues Lüftchen sein, das mit der Debatte und anschließenden Volksabstimmung über eine Verfassungsreform die Tropeninsel erreicht. Denn eines steht jetzt schon fest: An dem entscheidenden Punkt – der allumfassenden Macht der Kommunistischen Partei Kubas – wird sich nichts ändern. Darüber kann auch die Tatsache nicht hinwegtäuschen, dass sich Kuba mit der neuen Verfassung offiziell vom Kommunismus lossagt.
Das Regime nimmt damit Abschied von Relikten der Vergangenheit – die alte Verfassung mit dem Kommunismus-Dogma stammt noch aus der Zeit des Kalten Krieges – und passt sich den Realitäten der Gegenwart an. Das bedeutet vor allem die Anerkennung des Rechtes auf Privateigentum, der Rolle des Marktes und der Bedeutung ausländischer Investitionen. Auch wenn dies nichts anderes ist als das Eingeständnis, dass die Staatswirtschaft versagt hat, so bleibt die politische Führung mit ihrer klaren Absage an den Kapitalismus doch weiter auf der Suche nach einem eigenen Weg.
Wie dieser aussieht, ist offen. Modernisierungsimpulen wie der Anerkennung privater Wirtschaftsinitiativen, der Ehe für alle, der Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten und der Wiedereinführung des Amtes eines Ministerpräsidenten stehen die anhaltende Repression jeder Art von politischer Opposition und eklatante Mängel an Rechtsstaatlichkeit gegenüber. Solange es hier keine Fortschritte gibt, bleiben Maßnahmen wie diese Verfassungsreform Stückwerk.