Kommentar zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Teurer Poker um den Ganztag

Meinung | Berlin · Die Vereinbarung war die allerletzte Chance, um den ohnehin schon um ein Jahr nach hinten gerutschten Zeitplan zu halten. Gibt es keinen Platz, können die Eltern klagen. Davor haben insbesondere die politisch Verantwortlichen in westdeutschen Flächenländern Sorge, meint unser Autor.

 Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen.

Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen.

Foto: dpa/Felix Kästle

Dieses Ergebnis war ein Muss. Weder die große Koalition im Bund noch die einzelnen Ministerpräsidenten hätten es gut vermitteln können, wenn sie sich nicht auf eine Finanzierung für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter hätten einigen können. Und doch stand das Vorhaben bis zum Schluss auf der Kippe, der Kompromiss kam buchstäblich auf den letzten Drücker.